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Schulordnung

1. Wer kann Schülerin oder Schüler der Musikschule werden?

Die Musikschule Wädenswil-Richterswil steht allen Kindern und Erwachsenen offen. Kinder und junge Erwachsene aus den Gemeindegebieten Wädenswil und Richterswil erhalten bis zum Abschluss der Erstausbildung, längstens jedoch bis zum vollendeten 25. Altersjahr, den ermässigten Tarif. Erwachsene und nicht in den Gemeinden wohnhafte Kinder sind nicht subventionsberechtigt.

2. Anmeldung

Die Anmeldung muss über unsere Webseite oder schriftlich mit dem entsprechenden Formular an unser Sekretariat erfolgen. Sollten sich für ein Instrument oder Fach mehr Schülerinnen und Schüler anmelden als Unterrichtsplätze zur Verfügung stehen, muss mit Rückstellungen und Wartefristen gerechnet werden. Gruppenunterricht kann nur bei genügend Anmeldungen durchgeführt werden. Wünsche zur Lehrperson werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine Anmeldung kann nach erfolgter Zuteilung nur mit Kostenfolge zurückgezogen werden!

3. Zu- und Umteilung, Austritt

Neuangemeldete Schülerinnen und Schüler werden über die Zuteilung oder Rückstellung benachrichtigt. Die definitive Zuteilung (am 10. Juni für das Sommersemester/am 10. Dezember für das Wintersemester) verpflichtet zur Zahlung des gesamten Schulgeldes für ein Semester. Bei Rückzug der Anmeldung oder Kündigung zwischen dem Anmeldetermin und der Zuteilung wird bei den Lektionsarten E und G im Schulgeldreglement eine Pauschale von Fr. 200.-- und bei allen übrigen Lektionsarten eine Pauschale von Fr. 50.-- erhoben. Umteilungen und Austritte erfolgen in der Regel nur auf Semesterschluss. Abmeldungen sind über unsere Webseite oder schriftlich dem Sekretariat termingerecht zu melden. Die betreffenden Musiklehrpersonen sind zudem mündlich zu informieren. Obenstehendes gilt auch im Falle eines Wechsels zu einem anderen Fach. Erfolgt keine Abmeldung, wird der Unterricht im nächsten Semester automatisch weitergeführt. Ausnahmen bilden die Jahreskurse Musigchindsgi, Ukulele, Perkussion und Schulblockflöte. Hier ist keine Abmeldung nötig. Um bei diesen Kursen das 2. Jahr zu besuchen, ist eine Neuanmeldung erforderlich.

An- und Abmeldetermine:

  • 1. Juni für Sommersemester (1. Semester) Beginn 2. Woche nach den Schulsommerferien
  • 1. Dezember für Wintersemester (2. Semester) Beginn anfangs Februar

Verspätete Abmeldungen verpflichten zum Bezahlen eines weiteren Semesters.

4. Schulgeld

Die Schulgeldansätze sind im Schulgeldreglement ersichtlich. Der Kanton und die Gemeinden leisten zusammen einen Beitrag von mindestens 50% an die Unterrichtskosten. Die Schulgelder werden entsprechend festgelegt.

5. Unterrichtsform

Grundsätzlich findet der Unterricht als Präsenzunterricht statt. In Ausnahmefällen oder bei behördlichen Weisungen kann er auch online stattfinden.

6. Unterrichtsjahr

Das Unterrichtsjahr und die Ferien sowie schulfreie Tage decken sich mit den Daten der Volksschule. An den Fortbildungstagen der Volksschule findet der Musikschulunterricht statt.

7. Unterrichts- und Raumzuteilung

An der Musikschule wird vor oder nach den Unterrichtszeiten der obligatorischen Schule unterrichtet, vor allem an freien Nachmittagen oder Abenden. Die Unterrichts- und Raumzuteilung wird von der Musikschulleitung in Absprache mit der Lehrperson festgelegt. 

8. Schulgeldrechnung, Instrument und Noten

Das Schulgeld ist nach Beginn des Semesters zu bezahlen. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Nicht im Schulgeld enthalten sind die Kosten für Instrumente und Unterrichtsmaterial. Für den Anfang ist in vielen Fällen ein Mietinstrument vorzuziehen. Diese sind in Fachgeschäften erhältlich. Vor dem definitiven Instrumentenkauf ist ein beratendes Gespräch mit der Musiklehrperson auf jeden Fall zu empfehlen.

9. Rückvergütungen

Ausfälle von Lektionen wegen Verhinderung der Lehrperson werden im folgenden Semester anteilsmäßig zurück vergütet, sofern sie nicht vor- oder nachgeholt wurden. Ausgenommen sind die mit * bezeichneten Fächer im Schulgeldreglement. Bei Verhinderung der Schülerin/des Schülers (z. B. Schulreise, Sporttag, Krankheit etc.), bei offiziellen Feiertagen und Freitagen (Fasnachtsmontag, Chilbimontag, etc.) und bei vorzeitigem Rücktritt erfolgt keine Rückerstattung. Bei Ausfällen aufgrund höherer Gewalt und/oder behördlicher Anordnung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Schulgeldes. Bei länger andauernden krankheits- oder unfallbedingten Ausfällen - ab 2 Wochen - wird anhand eines ärztlichen Zeugnisses über eine eventuelle Rückerstattung ab der 2. Lektion (sofern höher als Fr. 20.-) entschieden. Bei Stipendienausrichtung von 40% und mehr, erfolgen bei Verhinderung der Lehrperson generell keine Rückerstattungen.

10. Versicherung

Eine allfällige Unfall- und Instrumentenversicherung liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.

11. Verhalten der Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler haben den Unterricht vorbereitet und regelmässig zu besuchen. Ist die Schülerin oder der Schüler verhindert eine Lektion zu besuchen, ist die Lehrperson rechtzeitig zu informieren. Unentschuldigte Absenzen, unpünktliches Erscheinen, nicht bezahltes Schulgeld und ungebührliches Verhalten können zum Ausschluss aus der Musikschule führen.

12. Bild- und Tonaufnahmen

Mit der Anmeldung wird der Musikschule die Erlaubnis erteilt, Bild- und Tonaufnahmen für Unterrichtszwecke sowie für allfällige Publikationen in Medien, z. B. Webseite der Musikschule, zur Berichterstattung und Eigenwerbung (ohne Namen) zu verwenden. Für die Verwendung von Nahaufnahmen holt die Musikschule vorher das Einverständnis ein. Bildund Tonaufnahmen an Schulaufführungen von Seiten der Zuhörenden sind nur erlaubt, wenn die Ausführenden ihr Einverständnis geben und wenn die Aufnahmen ausschliesslich zu privaten Zwecken verwendet werden. Solche Aufnahmen unterstehen meist dem Urheberrecht (Komponisten/Arrangeure) und dürfen nicht online gestellt werden, z. B. soziale Medien.

13. Änderung der Schulordnung

Für die Änderung der Schulordnung ist der Vorstand der Musikschule zuständig. Änderungen können jederzeit vorgenommen werden. Sie werden den Schülerinnen und Schüler bzw. den Erziehungsberechtigten mitgeteilt.

Die Schulordnung wurde vom Vorstand am 29.01.2023 verabschiedet und gilt ab 2. Semester 2022/23.