1. Wer kann Schüler/in der Musikschule werden?
Volksschüler aus den Gemeinden Wädenswil/Au, Richterswil/Samstagern, Schönenberg und Hütten sowie schulentlassene Jugendliche bis zum zurückgelegten 18. Altersjahr, sofern sie in diesen Gemeinden wohnen. Der Unterricht kann vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 20. Altersjahr zu leicht erhöhten Preisen weitergeführt werden.
Erwachsene, unabhängig von ihrem Wohnort, können ebenfalls Schüler der Musikschule Wädenswil werden. Der Erwachsenenunterricht wird aber von den Gemeinden nicht subventioniert.
2. Anmeldung, Austritt, Zu- und Umteilung, Verhalten der Schüler
Die Anmeldung muss schriftlich mit dem entsprechenden Formular an unser Sekretariat erfolgen. Sollten sich für ein Instrument oder Fach mehr Schüler anmelden als Unterrichtsplätze zur Verfügung stehen, muss mit Rückstellungen und Wartefristen gerechnet werden. Wünsche zur Wahl der Lehrkraft werden nach Möglichkeit berücksichtigt, es besteht aber keine diesbezügliche Verpflichtung der Musikschule. Die Anmeldung kann nach erfolgter Zuteilung nicht zurückgezogen werden!
Austritte, Umteilungen oder allfällige Wegweisungen von Schülern erfolgen in der Regel nur auf Semesterschluss. Abmeldungen sind dem Sekretariat schriftlich, der betroffenen Musiklehrkraft mündlich, termingerecht anzuzeigen. Dies auch im Falle einer Neuanmeldung für ein anderes Fach. Erfolgt keine Abmeldung, kann der Unterricht im nächsten Semester automatisch weiter besucht werden (Ausnahme: Musigchindsgi, Grundschule und Perkussionskurs enden automatisch nach einem Jahr. Es ist keine Abmeldung nötig). Neuangemeldete Schüler werden über die Zuteilung oder Rückstellung benachrichtigt. Die definitive Zuteilung verpflichtet zur Zahlung des Schulgeldes für ein Semester. Bei Rückzug der Anmeldung zwischen dem Anmeldetermin und der Zuteilung wird eine Pauschale von Fr. 200.-- erhoben.
An der Musikschule wird vor oder nach den Unterrichtszeiten der obligatorischen Schule unterrichtet, vor allem an freien Nachmittagen oder Abenden.
An- und Abmeldetermine: | |
1. Juni für | Sommersemester (1. Semester) Beginn nach den Schulsommerferien |
1. Dezember für | Wintersemester (2. Semester) Montag der ersten, gänzlich in den Februar fallenden Woche bis Sommerferien |
Verspätete Abmeldung hat zur Folge, dass ein weiteres Semester bezahlt werden muss.
3. Schulgeld, Unterrichtsjahr, Rückvergütungen, Unfallversicherung
Die Schulgeldansätze sind aus der Tarifordnung ersichtlich. Das Unterrichtsjahr und die Ferien sowie schulfreie Tage decken sich mit den Daten der Volksschule. Die erste Schulwoche nach den Sommerferien dient als Einteilungswoche.
Ausfälle von Lektionen wegen Verhinderung der Lehrkraft werden nach Semesterschluss anteilmässig zurückvergütet, sofern sie nicht vor- oder nachgeholt werden. Für Ausfälle wegen Feiertagen, Schulanlässen (z.B. Hauswirtschaftsschule), einzelnen Krankheitstagen oder wegen anderweitiger Verhinderung des Schülers erfolgt keine Rückerstattung; solche Lektionen müssen auch nicht nachgeholt werden.
Bei länger andauernden krankheitsbedingten Ausfällen - ab 2 Wochen - werden wir anhand eines ärztlichen Zeugnisses über eine eventuelle Rückerstattung entscheiden.
Bei Austritten während des Semesters kann keine Rückerstattung des Schulgeldes erfolgen, da unsere Lehrer für das ganze Semester angestellt sind. Bei Ausfällen aufgrund höherer Gewalt und/oder behördlicher Anordnung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Eine allfällige Unfallversicherung ist Sache der Eltern.
4. Unterrichtsart
In der Regel wird Einzelunterricht erteilt. Gruppenunterricht kann nach Absprache mit dem Lehrer und beim Vorhandensein von mehreren Interessenten durchgeführt werden.
5. Instrumente und Noten
Die Beschaffung eines Instrumentes ist Sache der Schüler, bzw. der Eltern, ebenso der Kauf der Unterrichtshefte. Für den Anfang ist in vielen Fällen ein Mietinstrument vorzuziehen. Diese sind in Fachgeschäften erhältlich. Vor dem definitiven Instrumentenkauf ist ein beratendes Gespräch mit dem Musiklehrer empfehlenswert.