Tarifordnung
Gültig ab dem 1. Semester 2022/2023
Der Musikschulunterricht für Kinder wird von den Gemeinden und dem Kanton subventioniert, so dass die Schulgelder nur 50% der tatsächlichen Kosten betragen.
Unterrichtsarten:
Art | Beschreibung | Schulgeld pro Semester Kinder | Schulgeld pro Semester Erwachsene |
E35 | Einzelunterricht à 35 Minuten | Fr. 760.-- | Fr. 1'440.-- |
E35S | für 18-20-jährige Musikschüler | Fr. 860.-- | |
G2 | Gruppenunterricht à 50 Minuten, 2 Schüler |
Fr. 605.-- | Fr. 1'100.-- |
G3 |
Gruppenunterricht à 50 Minuten, Gruppenunterricht ist nicht geeignet für Klavier und Schlagzeug |
Fr. 415.-- | |
10-er | Einzelunterricht à 35 Minuten (nur für Erwachsene) |
Fr. 760.-- (gültig 1 Jahr) | |
ELKIMU | Eltern/Kind-Musizieren (Kind mit Begleitperson) |
Fr. 275.--* | |
FE | Musigchindsgi à 45 Minuten | Fr. 215.--* | |
UK | Gruppenunterricht Ukulele à 45 Minuten | Fr. 215.--* | |
PK | Gruppenunterricht Perkussion (Schlagwerk) à 45 Minuten | Fr. 215.--* | |
SI | Wädi/Richti Voices à 45 Minuten | Fr. 215.--* | |
Gesangsensemble Erwachsene, 14-täglich à 60 Minuten | Fr. 255.-- | ||
ST | Steeldrum à 45 Minuten | Fr. 200.--* | |
ST | Steeldrum Erwachsene, 14-täglich à 45 Minuten | Fr. 200.-- | |
Zw | Circlesongs, 14-täglich à 60 Minuten |
Fr. 200.-- |
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BD | Band-Workshop | kostenlos (für auswärtige Schülerinnen und Schüler Fr. 200.--) |
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EN | Ensembles | kostenlos (für auswärtige Schülerinnen und Schüler Fr. 200.--) |
Tarifänderungen vorbehalten
Rabatte
Familienrabatte werden kumuliert. Für das zweite Kind werden 12%, für das dritte Kind 24% und für jedes weitere Kind je 36% abgezogen. Bei Mehrfachbelegung (ab 1 Lektion E 35, G2 oder G3 pro Woche) eines Kindes wird für jedes weitere Fach (2. Instrument) 20% Rabatt gewährt. Stipendienbezügern werden keine Rabatte gewährt.
Ausnahmen: Keinen Rabatt gewähren wir auf den Erwachsenenunterricht und auf alle Schüler der mit * bezeichneten Angebote.
Ratenzahlung des Schulgeldes ist auf Anfrage hin möglich. Die Aufteilung erfolgt in 3 Raten. Für Ratenzahlung wird ein Zuschlag von Fr. 30.-- pro Semester erhoben. Der Ratenzuschlag wird bei Rückerstattungen und Rabatten nicht berücksichtigt.
Rückerstattungen
Bei Ausfällen wegen Verhinderung der Lehrkraft wird 1/19 des effektiv entrichteten Semesterschulgeldes pro nicht erteilte Lektion bei der nächsten Rechnung gutgeschrieben bzw. bei Austritt zurückerstattet. Bei Kursen mit weniger als 19 Lektionen pro Semester wird die Gutschrift entsprechend angepasst. Ausgenommen sind die mit * bezeichneten Fächer.
Bei Verhinderung der Schüler (z. B. Schulreise, Sporttag, Krankheit etc.), bei offiziellen Feiertagen und Freitagen (Fasnachtsmontag, Chilbimontag, etc.) und bei vorzeitigem Rücktritt erfolgt keine Rückerstattung. Bei Ausfällen aufgrund höherer Gewalt und/oder behördlicher Anordnung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Regelung bei Stipendienbezug
Bei Stipendienausrichtung in der Höhe von 90% und 60% des Schulgeldes erfolgen bei Verhinderung der Lehrkraft generell keine Rückerstattungen.